Weiter zum Hauptinhalt

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SiteMinder

Indem Sie ein Verkaufsbestellformular übermitteln, auf „Ich stimme zu” klicken oder ein SiteMinder-Produkt nutzen, bestätigen Sie, dass Sie diese Geschäftsbedingungen gelesen haben und ihnen zustimmen.

1. Definitionen und Auslegung

1.1

Sofern der Kontext nichts anderes erfordert, gelten in diesen Geschäftsbedingungen folgende Begriffe:

Vereinbarung bezeichnet die zwischen Ihnen und SiteMinder geschlossene Vereinbarung, die aus dem Verkaufsbestellformular, diesen Geschäftsbedingungen, allen geltenden Anhängen oder Nachträgen und allen geltenden Produktanhängen besteht.

Buchungsplattformen bezeichnet Websites oder Anwendungen, über die Gäste Unterkünfte sowie zugehörige Waren und Dienstleistungen anzeigen, vergleichen und buchen können.

Werktag bezeichnet jeglichen Wochentag mit Ausnahme von Samstag und Sonntag sowie jeglichen Feiertagen.

Vertrauliche Informationen einer Partei bezeichnen jegliche Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder von denen die jeweils andere Partei aufgrund ihrer Art weiß oder wissen müsste, dass sie vertraulich sind (unabhängig von der Form der Informationen und dem Zeitpunkt ihrer Erhebung), insbesondere Betriebsgeheimnisse, Fachwissen, Konzepte, Designs, Pläne, Präzedenzfälle, Prozesse, Methoden, Techniken, Know-how, Innovationen, Ideen, Verfahren, Recherchedaten, Finanzdaten, Datenbanken, Personaldaten, Computersoftware und -programme, Angaben zu Kunden und Lieferanten, Korrespondenz und Briefe sowie Unterlagen jeglicher Art, einschließlich jeglicher zugehöriger Kopien oder Auszüge, die sich auf die Angelegenheiten oder das Geschäft der Partei beziehen.

Folgeschaden bezeichnet:

  1. entgangene (tatsächliche oder erwartete) Umsätze, Gewinne oder Einsparungen;
  2. entgangene Verträge oder Geschäftschancen;
  3. Verluste oder Schäden in Zusammenhang mit dem Firmenwert bzw. -ruf;
  4. Verluste infolge einer Beeinträchtigung der Kreditwürdigkeit oder erhöhter Finanzierungskosten;
  5. Verluste infolge von Geschäftsunterbrechungen bzw. Verluste oder Schäden durch unnötigen Zeitaufwand im Management; und
  6. jegliche mittelbaren, besonderen, wirtschaftlichen, zufälligen oder Folgeverluste bzw. -schäden, unabhängig von ihrer Ursache und der Rechtsgrundlage, auf der die betreffenden Ansprüche geltend gemacht werden, sei es auf der Grundlage eines Vertrags (einschließlich im Falle jeglicher Entschädigungszusagen), auf der Grundlage einer unerlaubten Handlung (einschließlich Fahrlässigkeit), nach dem Billigkeitsrecht, gemäß jeglichen geltenden Gesetzen oder sonstigen Bestimmungen.

Kontrolle bezeichnet in Bezug auf eine juristische Person die Fähigkeit, die Auswirkungen von Entscheidungen bezüglich der finanziellen oder betrieblichen Richtlinien der betreffenden juristischen Person zu bestimmen.

Kunde,Sie” oder „Ihr “ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, die ein Produkt kauft oder verwendet.

Kunden-Software bezeichnet sämtliche von Ihnen verwendete Software oder Systeme, einschließlich Hotelverwaltungssystemen oder zentraler Buchungssysteme, bei der es sich nicht um SiteMinder-Software handelt.

Anwender auf Kundenseite bezeichnet jegliche Führungskräfte, Mitarbeiter, Bevollmächtigte, Auftragnehmer oder Vertreter des Kunden.

Datenschutzanforderungen bezeichnet jegliche Gesetze, Vorschriften, Satzungen oder Anordnungen, die jeweils für die Erfassung, Speicherung oder Nutzung personenbezogener Daten gelten, einschließlich des australischen Privacy Act von 1988 (Cth), des britischen Data Protection Act von 2018 und der Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union (DSGVO).

Datum des Inkrafttretens bezeichnet das Datum der Annahme dieser Geschäftsbedingungen.

Störung bezeichnet jede Störung, die ein Produkt außer Betrieb setzt.

Gebühren bezeichnet die Gebühren, die der Kunde für Produkte oder Services im Rahmen der Vereinbarung zahlt, wie im Verkaufsbestellformular beschrieben.

Ereignis höherer Gewalt bezeichnet jegliche Umstände, die dazu führen, dass eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen gemäß der Vereinbarung nicht bzw. nicht rechtzeitig erfüllen kann (mit Ausnahme eines Ereignisses oder Umstands, das/der dazu führt, dass eine Partei nicht über ausreichende Gelder verfügt, um einer Zahlungsverpflichtung nachzukommen) und die sich der Kontrolle der betroffenen Partei entziehen, unter anderem:

  1. Naturgewalten oder Ereignisse höherer Gewalt;
  2. Streiks, Aussperrungen, Arbeitskämpfe, Kriege, Sabotage, Aufruhr, terroristische Handlungen, Cyber- oder Ransomware-Angriffe, Denial-of-Service-Angriffe, Aufstände, Aufruhr, nationale Notstände, Epidemien, Pandemien, Quarantäne-Zustände, radioaktive Strahlungen oder Verseuchung;
  3. jegliche Handlungen oder Unterlassungen seitens einer Regierungsbehörde;
  4. Änderungen der gesetzlichen Vorschriften; oder
  5. Ausfälle von Anlagen, Gerätschaften, Ausrüstung oder Telekommunikationslösungen bzw. Mangel an Arbeitskräften, Transportmöglichkeiten, Kraftstoff, Strom, Anlagen, Gerätschaften, Ausrüstung oder Material (einschließlich Lieferknappheit seitens üblicher Lieferquellen oder Lieferanten).

Kostenlose Testversion bezeichnet die Nutzung der Produkte und/oder Dienstleistungen im Rahmen einer gebührenfrei zur Verfügung gestellten Testversion, die sämtlichen sonstigen Bestimmungen der Vereinbarung unterliegt.

Regierungsbehörde bezeichnet jegliche Regierung bzw. jegliche öffentlichen, gesetzlichen, staatlichen, überstaatlichen, halbstaatlichen Behörden oder Justizorgane, -einheiten, -abteilungen oder -stellen, darunter kraft einer geltenden Gesetzgebung etablierte Selbstregulierungsorganisationen.

Hoteldaten bezeichnet alle Daten in Zusammenhang mit der Unterkunft, insbesondere Zimmerraten, Zimmerkategorien, die Verfügbarkeit von Zimmern, Ratenpläne, Einschränkungen, Auslastungsraten, Gäste, Reservierungen, Bilder und Inhalte.

Anfangslaufzeit bezeichnet den im Verkaufsbestellformular angegebenen Zeitraum.

Individuelles Hotelannahmeformular bezeichnet das Formular in Anlage A zum Verkaufsbestellformular, das von jedem Kunden ausgefüllt wird, der Teil einer vom Veranstalter vertretenen Gruppe ist.

Insolvenzfall bezeichnet in Bezug auf eine beliebige Partei ein Ereignis, für das Folgendes gilt:

  1. für die Vermögenswerte oder das Unternehmen der Partei wurde ein Konkursverwalter, Manager, Treuhänder oder Verwalter beauftragt;
  2. die Partei setzt die Zahlung ihrer Schulden aus;
  3. die Partei ist nicht in der Lage, ihre Schulden zum Fälligkeitsdatum zu begleichen;
  4. die Partei geht eine Vereinbarung, einen Vergleich oder einen Kompromiss mit ihren Gläubigern ein oder verpflichtet sich, eine/n solche/n einzugehen;
  5. die Partei stellt ihre Geschäftstätigkeit ein;
  6. es werden Maßnahmen zur Ernennung eines Vermögensverwalters ergriffen;
  7. es wird ein Antrag eingereicht, eine Anordnung erlassen oder eine Klage erhoben, die auf die Abwicklung oder Auflösung der Partei abzielt (außer in Fällen, in denen dies der Umstrukturierung des Unternehmens dient); oder
  8. eine Partei wird gemäß einer geltenden gesetzlichen Vorschrift als insolvent eingestuft oder droht an, jegliche der in den Punkten (a) bis (g) genannten Maßnahmen zu ergreifen.

Geistige Eigentumsrechte bezeichnet jegliche Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich der folgenden Rechte:

  1. Marken-, Patent- und Urheberrechte, Rechte an Designs und Domänennamen; und
  2. jegliche Anträge oder Rechte auf Beantragung der Registrierung jeglicher Rechte, die in Absatz (a) genannt werden.

Zinssatz bedeutet 9 % pro Jahr.

PCI DSS bezeichnet den Payment Card Industry Data Security Standard, der vom Payment Card Industry Security Council herausgegeben wird.

Personenbezogene Daten haben die in den Datenschutzanforderungen angegebene Bedeutung.

Produkt bezeichnet jedes von SiteMinder bereitgestellte Produkt.

Produktblatt bezeichnet eine Aufstellung der Spezifikationen und Funktionen jedes Produkts, die in der jeweils aktuellen Fassung auf der Website von SiteMinder veröffentlicht wird.

Veranstalter, „Sie” oder „Ihr” bezeichnet die im Verkaufsbestellformular angegebene Person oder Organisation, die Gruppenpreise für Produkte ausgehandelt hat, die einer verbundenen Gruppe von Kunden zur Verfügung gestellt werden sollen.

Unterkunft bezeichnet das Gebäude, die Wohnstätte oder den Ort, an dem der Kunde für Gäste Unterkünfte und verbundene Dienstleistungen zur Verfügung stellt.

Verbundenes Unternehmen bezeichnet in Bezug auf eine juristische Person eine Gesellschaft, die die juristische Person kontrolliert, eine Gesellschaft, die von der juristischen Person kontrolliert wird oder von derselben Gesellschaft kontrolliert wird, die die juristische Person kontrolliert.

Verkaufsbestellformular bezeichnet ein Bestellformular oder eine andere schriftliche Mitteilung, einschließlich eines digitalen oder Online-Formulars, zwischen SiteMinder und dem Kunden, in dem die vom Kunden erworbenen Produkte angegeben sind.

Dienstleistungen bezeichnet ergänzende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Bereitstellung von Produkten, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf:

  1. Installations-, Integrations-, Wartungs-, Unterstützungs- oder Back-up-Dienste;
  2. zugehörige Unterlagen und Websites (einschließlich Quellcode und Datenbanken);
  3. Helpdesk-Systeme und Support;
  4. sonstige Anwendungen und Schnittstellen, die der Vernetzung dienen;
  5. Umwandlung oder Anpassung von Daten und Informationen auf den Systemen des Kunden; und
  6. das Vorbereiten, Laden, Hochladen oder Bereitstellen von Softwarelösungen, Daten, Texten, Bildern, Audiodateien, Videos und sonstigen Inhalten.

SiteMinder, „unser“, „uns” oder „wir” bezeichnet:

  1. für Organisatoren oder Kunden mit Hauptsitz in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika: SiteMinder Distribution Limited (ein in England & Wales mit der Nr. 07242801 eingetragenes Unternehmen) ;
  2. für Organisatoren oder Kunden mit Hauptsitz in den USA, Kanada, Mittel- und Südamerika: SiteMinder Hospitality Corporation (ein in Delaware eingetragenes Unternehmen) ; und
  3. für jeden anderen Organisator oder Kunden: SiteMinder Limited (ein in Australien unter der Firmennummer ACN 121 931 744 eingetragenes Unternehmen).

SiteMinder-Infrastruktur bezeichnet jegliches Objekt bzw. Gerät (insbesondere Computer-Hardware und -Software, elektronische Schnittstellen, Plattformen, Datenbanken, Texte, Bilder, Audiodateien, Videos und sonstige Inhalte), das sich im Besitz von SiteMinder befindet oder von SiteMinder verwendet wird und das dem Kunden Zugang zu den Produkten oder Dienstleistungen ermöglicht.

SiteMinder-Software bezeichnet jegliche Softwarelösungen, die im Rahmen der Produkte, Dienstleistungen und der SiteMinder-Infrastruktur zur Anwendung kommen.

Steuern bezeichnet jegliche Verbrauchsteuern, Mehrwertsteuern (MwSt.), Steuern auf Waren und Dienstleistungen (GST) oder ähnliche Steuern, die innerhalb des betreffenden Rechtsgebiets gelten.

Laufzeit bezeichnet die anfängliche Laufzeit und jede Verlängerungslaufzeit.

Testzeitraum bezeichnet den von SiteMinder angegebenen Zeitraum.

Website bezeichnet die Seite https://www.siteminder.com/legal/.

1.2

Es gelten folgende Auslegungsregeln, sofern der jeweilige Kontext nichts Anderweitiges impliziert:

  1. Bezugnahmen auf die Vertragsparteien umfassen jegliche Person, die eine Beitrittsurkunde zu der Vereinbarung ausfertigt;
  2. Bezugnahmen auf eine der Parteien umfassen die Rechtsnachfolger, zugelassenen Abtretungsempfänger und verbundenen Unternehmen dieser Partei;
  3. Bezugnahmen auf eine Person umfassen Körperschaften, Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, Unternehmen, Firmen, Treuhandgesellschaften, Joint Ventures, Syndikate oder sonstige juristischen Personen;
  4. Bezugnahmen auf eine Klausel beziehen sich auf eine Klausel dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen;
  5. Bezugnahmen auf eine Aufstellung beziehen sich auf eine Aufstellung aus der Vereinbarung;
  6. Bezugnahmen auf geltendes Recht oder auf Teile davon umfassen jegliche damit zusammenhängenden Änderungen, Konsolidierungen oder Ersetzungen sowie alle Bestimmungen und Verordnungen, die im Rahmen dieses Rechts veröffentlicht werden;
  7. Bezugnahmen auf Verhaltensweisen umfassen jegliche Unterlassungen, Erklärungen oder Verpflichtungen, unabhängig davon, ob diese schriftlich erfolgen oder nicht;
  8. Begriffe im Singular umfassen auch die Pluralform und umgekehrt;
  9. sollte eine von einer Partei geschuldete Zahlung an einem Tag fällig werden, der kein Werktag ist, so wird der Fälligkeitstermin auf den nächsten Werktag im selben Kalendermonat verschoben oder, sofern im betreffende Monat kein weiterer Werktag ansteht, auf den vorherigen Werktag; und
  10. sofern eine Verpflichtung von zwei (2) oder mehr Personen erfüllt werden muss, sind beide Personen gesamtschuldnerisch an diese Verpflichtung gebunden.

2. Laufzeit

2.1

Die Vereinbarung zwischen SiteMinder und:

  1. dem Organisator beginnt am Datum des Inkrafttretens und dauert so lange an, wie SiteMinder ein Produkt oder eine Dienstleistung für einen Kunden bereitstellt; und
  2. dem Kunden beginnt am Datum des Inkrafttretens und gilt für die gesamte Laufzeit, sofern sie nicht früher gemäß Klausel 12 gekündigt wird.

2.2

Sofern der Kunde SiteMinder am Ende der Anfangslaufzeit nicht 30 Tage im Voraus schriftlich mitgeteilt hat, dass er von der Vereinbarung zurücktreten möchte, verlängert sich die Anfangslaufzeit jeweils um einen Monat (wobei jeder Monat eine „Verlängerungslaufzeit” darstellt).

3. Bereitstellung von Produkten

3.1

SiteMinder verpflichtet sich, für die Dauer der Laufzeit die im Verkaufsbestellformular angegebenen Produkte bereitzustellen, und der Kunde verpflichtet sich, die im Verkaufsbestellformular angegebenen Produkte zu kaufen.

3.2

Wir können von Zeit zu Zeit Änderungen, Modifikationen und Aktualisierungen an den Produkten und Dienstleistungen vornehmen (einschließlich des Hinzufügens oder Entfernens von Funktionen oder Merkmalen), solange dadurch keine wesentliche Verschlechterung der Produkte auftritt.

3.3

Der Zugang zu den Produkten und Dienstleistungen wird unter folgenden Bedingungen gewährt:

  1. sie dürfen ausschließlich von Anwendern auf Kundenseite verwendet werden;
  2. sie dürfen nicht zur Bereitstellung von Dienstleistungen oder Funktionen verwendet werden, die mit den Produkten von SiteMinder vergleichbar sind oder mit SiteMinder konkurrieren;
  3. sie dürfen nicht kopiert, reproduziert, weiterverkauft oder weitergeliefert werden; und
  4. sie dürfen zu keinen anderen als den in der Vereinbarung vorgesehenen Zwecken verwendet werden, insbesondere nicht u. a.:
    1. zu missbräuchlichen oder unrechtmäßigen Zwecken;
    2. um die SiteMinder-Infrastruktur oder die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen an andere Kunden zu beschädigen oder zu stören;
    3. um Informationen zu hosten oder zu übermitteln, die Viren oder anderen schädlichen Code enthalten; oder
    4. um in der SiteMinder-Software enthaltene Programme zu ändern, zurückzuentwickeln oder zu dekompilieren bzw. um andere Werke aus den in der SiteMinder-Software enthaltenen Programmen abzuleiten oder diese zu disassemblieren.

3.4

Wir erklären und garantieren, dass:

  1. die Produkte von entsprechend qualifiziertem und geschultem Personal bereitgestellt und gewartet werden, das die nötige Sorgfalt walten lässt;
  2. sämtliche Produkte die auf dem entsprechenden Produktblatt aufgeführten Spezifikationen erfüllen; und
  3. wir PCI-DSS-konform sind und für die Laufzeit der Vereinbarung bleiben.

3.5

  1. Die in Abschnitt 3.4 enthaltenen Garantien sind erschöpfend und Sie erkennen an und stimmen zu, dass die Produkte und Dienstleistungen im „Ist-Zustand” ohne jegliche andere ausdrückliche, stillschweigende oder gesetzliche Garantie oder Bedingung bereitgestellt werden, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Wir lehnen ausdrücklich jegliche stillschweigende Garantie hinsichtlich des Eigentums, der Handelsfähigkeit, der Eignung für einen bestimmten Zweck und der Nichtverletzung im gesetzlich zulässigen Höchstumfang ab.
  3. Wir garantieren nicht den kontinuierlichen, unterbrechungsfreien Zugriff auf die Produkte oder Dienstleistungen, da es sich bei den Produkten und Dienstleistungen um SaaS-Technologie handelt, die auf einer komplexen Konnektivität zwischen der SiteMinder-Infrastruktur und Systemen von Drittanbietern über das Internet basiert, und daher durch zahlreiche Faktoren gestört werden kann, die außerhalb unserer angemessenen Kontrolle liegen.
  4. Sie tragen die Verantwortung für die Implementierung geeigneter Sicherheitsprozesse, -systeme und -verfahren, um sich vor dem Herunterladen jeglicher Viren, Würmer, Trojaner oder sonstiger Codes mit kontaminierenden, schädlichen oder zerstörerischen Eigenschaften zu schützen (einschließlich Kundensoftware und -hardware, über die auf die Produkte zugegriffen wird).

3.6

Sie erkennen an, dass wir bei der Beurteilung Ihres Antrags auf Kauf der Produkte möglicherweise Informationen zur Überprüfung Ihrer Identität, der Größe und Größenordnung benötigen, die von Ihnen oder von Dritten (z. B. Kreditauskunfteien) angefordert werden können. Sie erklären sich damit einverstanden, alle für diese Zwecke erforderlichen Informationen bereitzustellen und ermächtigen uns, Kontakt zu solchen Drittparteien aufzunehmen, um die entsprechenden Informationen einzuholen.

3.7

Wir stellen jedem Kundenbenutzer Anmeldeinformationen für den Zugriff auf die Produkte bereit (einschließlich Benutzername und Passwort). Diese Anmeldedaten sind personengebunden und dürfen nicht weitergegeben werden. Der Kunde und die Kundenbenutzer müssen angemessene Sicherheitsmaßnahmen (einschließlich Benutzerkontrollen und -prozesse, die gemäß PCI DSS erforderlich sind) aufrechterhalten, um sicherzustellen, dass keine andere Person Zugriff auf die Anmeldedaten erhält.

3.8

  1. Sie dürfen Kreditkartendaten, einschließlich Namen, Nummern, Ablaufdaten und CVVs, nicht in einem Teil eines Produkts oder einer Datenbank speichern, der nicht speziell für die Speicherung von verschlüsselten Kreditkartendaten vorgesehen ist.
  2. Sie erklären sich damit einverstanden, uns von jeglichen Haftungen, Forderungen, Klagen, Verlusten, Schäden, Kosten oder Ausgaben freizustellen und dagegen schadlos zu halten, die aus einem Verstoß gegen diese Klausel 3.8 entstehen.

3.9

  1. Wenn der Kunde die Unterkunft im Auftrag eines Eigentümers verwaltet, erklärt und garantiert der Kunde, dass er durch den Eigentümer zur Verwaltung der Unterkunft und zum Abschluss des Vertrags bevollmächtigt wurde und dass diese Bevollmächtigung für die Dauer der Vertragslaufzeit gilt.
  2. SiteMinder kann die Vereinbarung kündigen, wenn die Bevollmächtigung des Kunden aus irgendeinem Grund durch den Eigentümer aufgehoben wird. Der Kunde stimmt zu, dass eine schriftliche Mitteilung des Eigentümers der Unterkunft als ausreichender Nachweis einer solchen Kündigung gilt.
  3. Falls es zu Streitigkeiten hinsichtlich der Eigentumsverhältnisse am Unternehmen des Kunden oder an der Unterkunft kommt, kann SiteMinder im Interesse der Gäste dem Unterkunftseigentümer gestatten, Hoteldaten in Bezug auf zukünftige Reservierungen herunterzuladen.

3.10

SiteMinder unternimmt wirtschaftlich vertretbare Anstrengungen, um die geltenden Zugänglichkeitsstandards (z. B. Richtlinien für barrierefreie Webinhalte) einzuhalten, garantiert jedoch nicht die vollständige Einhaltung aller Zugänglichkeitsanforderungen, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

3.11

Die als Teil der Produkte bereitgestellten KI-Funktionen, einschließlich Empfehlungen zum Umsatzmanagement, dienen ausschließlich Informationszwecken. SiteMinder übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Zuverlässigkeit dieser Empfehlungen. Der Kunde erkennt an, dass er für alle auf diesen Empfehlungen basierenden Entscheidungen verantwortlich ist und diese Empfehlungen unabhängig überprüfen muss, bevor er auf deren Grundlage handelt oder sie veröffentlicht. Wenn KI-Funktionen über Integrationen von Drittanbietern bereitgestellt werden, lehnt SiteMinder jegliche Haftung für Verluste oder Schäden ab, die aus Fehlern, Verzögerungen oder Ausfällen dieser Dienste von Drittanbietern entstehen. Die Kunden müssen sämtliche Geschäftsbedingungen des Drittanbieters einhalten.

4.Gebühren

4.1

  1. Der Kunde erklärt sich mit der Zahlung der Gebühren über die gesamte Dauer der Vertragslaufzeit einverstanden.
  2. Wenn dem Kunden eine kostenlose Testversion angeboten wird, ist der Kunde berechtigt, die entsprechenden Produkte für den Testzeitraum kostenlos zu nutzen.
  3. Wenn der Kunde die Produkte oder Dienstleistungen nicht weiter nutzen möchte, muss er die Vereinbarung während des Testzeitraums durch eine schriftliche Mitteilung an SiteMinder kündigen.
  4. Sofern der Kunde die Vereinbarung nicht gemäß Klausel 4.1(c) kündigt, beginnt SiteMinder für die Produkte und Dienstleistungen ab dem ersten Tag nach dem Testzeitraum mit der Rechnungsstellung.

4.2

  1. SiteMinder stellt dem Kunden die gemäß der Vereinbarung fälligen Gebühren monatlich (im Voraus und/oder rückwirkend) in Rechnung. Im Voraus bezahlte Gebühren sind nicht erstattungsfähig.
  2. Falls die Gebühren eine Kommission auf Transaktionen oder Umsätze, die Sie erhalten, in einer anderen Währung als der Rechnungswährung beinhalten, können wir öffentlich verfügbare Wechselkurse verwenden, um die von Ihnen zu zahlenden Beträge in die Rechnungswährung umzurechnen.
  3. Sie sind verpflichtet, alle Gebühren bis zum in der Rechnung angegebenen Zahlungsziel in frei verfügbaren Mitteln ohne Aufrechnung, Gegenforderung oder Abzug jeglicher Art zu zahlen, einschließlich in Bezug auf Steuern, Umlagen, Importe, Zölle, Belastungen (darunter Gebühren für zwischengeschaltete Banken) oder sonstige Abgaben.

4.3

  1. Beanstandet der Kunde Teile der Rechnung, muss er SiteMinder innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt der Rechnung schriftlich über die Gründe für die Beanstandung informieren und den unstrittigen Betrag am oder vor dem Fälligkeitsdatum zahlen. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Kunde die Rechnung als korrekt akzeptiert hat.
  2. Die Parteien müssen sich innerhalb von 15 Tagen ab Benachrichtigung durch den Kunden um eine Einigung über den strittigen Betrag bemühen. Andernfalls findet das in Klausel 16 beschriebene Streitbeilegungsverfahren Anwendung.

4.4

Wenn der Kunde eine gemäß der Vereinbarung fällige Zahlung trotz entsprechender Aufforderung nicht leistet, kann SiteMinder dem Kunden Verzugszinsen in Höhe des Zinssatzes auf den unbestritten überfälligen Betrag ab dem Fälligkeitsdatum der Zahlung bis zum Datum der tatsächlichen Zahlung in Rechnung stellen.

4.5

  1. Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich ggf. fälliger Steuern, sofern durch SiteMinder keine anderweitige Angabe in schriftlicher Form erfolgt.
  2. Wenn auf eine von SiteMinder im Rahmen der Vereinbarung erbrachte Leistung Steuern anfallen, kann SiteMinder die Gebühren um den Betrag der anfallenden Steuern erhöhen.

4.6

SiteMinder kann die Gebühren nach der Anfangslaufzeit von Zeit zu Zeit anpassen, indem es den Kunden rechtzeitig schriftlich darüber informiert. Wenn der Kunde die neuen Gebühren nicht akzeptiert, kann er die Vereinbarung ohne Vertragsstrafe kündigen.

5. Verpflichtungen des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich dazu:

  1. die erforderliche Infrastruktur zur Bereitstellung der Produkte und Dienstleistungen aufrechtzuerhalten;
  2. angemessene Sicherheitsmaßnahmen auf allen Geräten und Netzwerken, die für den Zugriff auf das Produkt verwendet werden, zu implementieren und aufrechtzuerhalten, einschließlich u. a. Timeouts bei inaktiven Sitzungen, erneute Authentifizierungsprozesse und Einhaltung der geltenden Datenschutz- und Sicherheitsstandards;
  3. die Richtigkeit und Aktualität von eingegebenen oder hochgeladenen Informationen und Inhalten in den Produkten oder der SiteMinder-Infrastruktur zu gewährleisten;
  4. nur Inhalte einzugeben, hochzuladen, zu veröffentlichen oder SiteMinder zur Verfügung zu stellen, an denen er sämtliche Rechte besitzt oder für die der Rechteinhaber die Erlaubnis zur Nutzung für diese Zwecke erteilt hat;
  5. alle betrieblichen Verfahren einzuhalten und alle technischen Spezifikationen zu gewährleisten, die im Produktblatt, in von SiteMinder bereitgestellter Dokumentation oder in anderen zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen angemessenen Anweisungen enthalten sind, die SiteMinder in Bezug auf die Produkte gibt;
  6. alle geltenden Gesetze und behördlichen Anforderungen oder Anweisungen einzuhalten;
  7. SiteMinder im angemessenen Umfang jegliche angeforderten Informationen zur Verfügung zu stellen bzw. die angeforderte Unterstützung und Zusammenarbeit anzubieten, damit SiteMinder seine in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen erfüllen kann;
  8. jegliche Handlung zu unterlassen, von der der Kunde weiß oder nach vernünftigem Ermessen wissen sollte, dass sie die Ausführung oder Wartung der Produkte oder der SiteMinder-Infrastruktur beeinträchtigen könnte; und
  9. SiteMinder und dessen Auftragnehmern, Vertretern und Mitarbeitern umgehend Zugang zu Software auf Kundenseite und zu den Mitarbeitern, Geräten, Daten und Informationen des Kunden zu gewähren, sofern dies für die Bereitstellung der Produkte nach vernünftigem Ermessen erforderlich ist.

6. Wartung und Aussetzung

6.1

Wir können von Zeit zu Zeit planmäßige und außerplanmäßige Wartungsarbeiten an den Produkten und der SiteMinder-Infrastruktur vornehmen. Wir unternehmen angemessene Anstrengungen, um Sie vor der Durchführung geplanter Wartungsarbeiten, die die Funktionsfähigkeit der Produkte beeinträchtigen könnten, zu benachrichtigen.

6.2

Wir können ein Produkt oder einen Dienst oder den Zugang zur SiteMinder-Infrastruktur so lange aussetzen, wie und so lange es notwendig ist, um ein Gesetz einzuhalten, eine Person, ein System oder eine Ausrüstung vor Schaden zu bewahren oder autorisierten Personen zu ermöglichen, bei einem Notfall einzugreifen.

7. Support

7.1

Wir werden Ihnen und allen Kundenbenutzern während unserer Geschäftszeiten angemessenen Support bereitstellen. Sie sind für sämtliche Maßnahmen verantwortlich, die unsere Support-Mitarbeiter aufgrund Ihrer mündlichen oder schriftlichen Anweisungen ergreifen.

7.2

Sie müssen sämtliche Mitarbeiter von SiteMinder mit Respekt behandeln und jegliches beleidigendes, aggressives oder schikanierendes Verhalten gegenüber Vertretern von SiteMinder unterlassen. Sie erkennen an und stimmen zu, dass ein Verstoß gegen diese Klausel 7.2 einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung darstellt.

8. Störungen

8.1

Der Kunde muss Störungen unverzüglich dem Support-Team von SiteMinder melden.

8.2

SiteMinder ist nicht für die Behebung von Störungen verantwortlich, wenn die Störung durch die Kundensoftware verursacht wird.

8.3

Der Kunde erkennt an, dass SiteMinder als SaaS-Anbieter keinen unterbrechungs- oder störungsfreien Betrieb der Produkte garantieren kann und dass aufgrund von System- oder Integrationsproblemen mit Plattformen von Drittanbietern (z. B. Unterkunftsverwaltungssystemen, zentralen Buchungssystemen und OTAs) gelegentlich technische Störungen, einschließlich solcher, die sich auf die veröffentlichten Zimmerraten auswirken, auftreten können.

8.4

Im Falle eines Preisfehlers, der auf einen Fehler der Produkte zurückzuführen ist, ist der Kunde dafür verantwortlich, die betroffenen Gäste unverzüglich zu benachrichtigen und geeignete Maßnahmen zur Behebung des Problems zu ergreifen. Hierzu gehört die Kontaktaufnahme mit den Gästen, um sie über den Preisfehler zu informieren, ihnen das Geld zurückzuerstatten und ihnen die Möglichkeit anzubieten, zum korrekten Preis erneut zu buchen, oder die Stornierung und Rückerstattung der Buchung, wenn der Gast eine erneute Buchung zum korrekten Preis ablehnt. Soweit gesetzlich zulässig, ist SiteMinder nicht für Geschenke oder Entschädigungen an betroffene Gäste verantwortlich (einschließlich der Kosten für eine alternative Unterkunft).

8.5

Der Kunde ist verpflichtet, in seinen eigenen Buchungsbedingungen, die er den Gästen zur Verfügung stellt – sei es direkt oder über OTAs oder andere Buchungsplattformen – Bestimmungen aufzunehmen, aus denen klar hervorgeht, dass es aufgrund der Abhängigkeit von Technologien und Integrationen mit Drittanbietern zu Preisfehlern kommen kann, und dass sich der Kunde das Recht vorbehält, solche Fehler zu korrigieren und betroffene Buchungen zu stornieren, wenn die Gäste einer Neubuchung zum korrekten Preis nicht zustimmen.

9. Privatsphäre und Datenschutz

9.1

  1. Im Sinne dieser Klausel 9 bezeichnen „personenbezogene Daten” die persönlichen Informationen der Gäste des Kunden.
  2. Der Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten durch SiteMinder ist die Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen gemäß der Vereinbarung. Die Parteien erkennen an und vereinbaren, dass der Kunde der Verantwortliche und SiteMinder der Verarbeiter dieser personenbezogenen Daten ist.
  3. Jede Partei muss die Datenschutzanforderungen einhalten.

9.2

SiteMinder verpflichtet sich dazu:

  1. personenbezogene Daten nur in Übereinstimmung mit den angemessenen und rechtmäßigen schriftlichen Anweisungen des Kunden zu verarbeiten, um seine in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen zu erfüllen, und ausschließlich zu den in Klausel 9.4 dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen angegebenen oder gesetzlich vorgeschriebenen Zwecken;
  2. unter Berücksichtigung des Stands der Technik, der Implementierungskosten sowie der Art, des Umfangs, des Kontexts und der Zwecke der Verarbeitung geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um ein Maß an Sicherheit zu gewährleisten, das dem Risiko der Verarbeitung personenbezogenen Daten angemessen ist;
  3. sicherzustellen, dass Personen, die von SiteMinder zur Verarbeitung personenbezogener Daten befugt wurden, Vertraulichkeitsverpflichtungen in Bezug auf die personenbezogenen Daten unterliegen;
  4. unter Berücksichtigung der Art der Verarbeitung sowie der Informationen, die SiteMinder zur Verfügung stehen, den Kunden auf Verlangen in angemessener Weise bei der Einhaltung der Rechte betroffener Personen und der gesetzlichen Verpflichtungen des Kunden in Bezug auf Datensicherheit, Benachrichtigung bei Datenschutzverletzungen, Datenschutz-Folgenabschätzungen und damit verbundenen vorherigen Konsultationsverfahren zu unterstützen;
  5. den Kunden unverzüglich nach Kenntnis einer Sicherheitsverletzung zu benachrichtigen, die versehentlich oder rechtswidrig zur Vernichtung, zum Verlust, zur Veränderung oder zum unbefugten Zugriff auf bzw. zur unbefugten Offenlegung von personenbezogenen Daten führt, und gemeinsam mit dem Kunden nach bestem Wissen und Gewissen öffentliche Erklärungen und erforderliche Benachrichtigungen an betroffene Personen hinsichtlich der vorgenannten Punkte zu erarbeiten, sofern die Bestimmungen in diesem Absatz keine der Parteien an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen gemäß den Datenschutzanforderungen hindern;
  6. nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung alle personenbezogenen Daten, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle von SiteMinder befinden, an den Kunden zurückzugeben oder zu vernichten, sofern nicht anderweitig gesetzlich vorgeschrieben;
  7. dem Kunden die Informationen zur Verfügung zu stellen, die nach vernünftigem Ermessen erforderlich sind, um die Einhaltung dieser Klausel 9 durch SiteMinder nachzuweisen;
  8. dem Kunden zu ermöglichen, einen unabhängigen Prüfer zu ernennen, der die Einhaltung dieser Klausel 9 durch SiteMinder prüft und kontrolliert. Diese Prüfung kann einmal pro Kalenderjahr erfolgen, sofern für den Kunden keine Datenschutzanforderungen gelten, die eine häufigere Prüfung vorsehen, und wird während der Geschäftszeiten durchgeführt, wobei der Kunde sie mindestens 30 Werktage im Voraus ankündigen muss, es sei denn, es besteht der nachweisbare begründete Verdacht, dass SiteMinder seine Verpflichtungen gemäß dieser Klausel 9 verletzt hat; in diesem Fall muss der Kunde eine solche Prüfung mindestens 2 Werktage im Voraus ankündigen;
  9. sofern in der Vereinbarung nicht anderweitig vorgesehen, die personenbezogenen Daten nicht ohne Zustimmung des Kunden in ein Land außerhalb der Europäischen Union zu übermitteln, es sei denn, das betreffende Gebiet gewährleistet ein angemessenes Schutzniveau oder es wurden geeignete, von der EU genehmigte Standardvertragsklauseln festgelegt oder andere geeignete Schutzmaßnahmen getroffen; und
  10. SiteMinder ist grundsätzlich zur Beauftragung von Unterauftragnehmern für die Verarbeitung personenbezogener Daten berechtigt, um die in der Vereinbarung festgelegten Verpflichtungen von SiteMinder zu erfüllen, sofern die Verträge mit diesen Unterauftragnehmern Bedingungen enthalten, die im Wesentlichen denen in dieser Klausel 9 entsprechen und die die in Artikel 28(3) der DSGVO genannten Verpflichtungen umfassen. SiteMinder wird den Kunden benachrichtigen, sofern und sobald solche Unterauftragnehmer eingesetzt bzw. ersetzt werden.

9.3

Der Kunde muss sicherstellen, dass personenbezogene Daten in einer Weise erfasst und an SiteMinder übermittelt werden, die den Datenschutzanforderungen entspricht, unter anderem durch die Bereitstellung aller Mitteilungen und Einholung aller erforderlichen Einwilligungen, damit SiteMinder personenbezogene Daten gemäß der Vereinbarung verarbeiten darf.

9.4

Sie erkennen an, dass die Erhebung, Verwendung und Speicherung personenbezogener Daten und Ihrer persönlichen Informationen für die Erfüllung der Vereinbarung erforderlich sein kann, einschließlich für:

  1. Abrechnung und Kontoverwaltung;
  2. Support; und
  3. die Vermarktung von Produkten und Dienstleistungen an Sie.

9.5

Wir befolgen jederzeit unsere Datenschutzrichtlinie, die auf der Website verfügbar ist. Im Falle von Widersprüchen zwischen dieser Datenschutzrichtlinie und dieser Klausel 9 hat diese Klausel 9 Vorrang.

10. Vertraulichkeit

10.1

Jede Partei (Empfänger), die im Rahmen dieser Vereinbarung vertrauliche Informationen der anderen Vertragspartei (offenlegende Partei) erhält, erkennt an, dass es sich bei allen vertraulichen Informationen, die ihr zur Verfügung gestellt werden oder mit denen sie in Berührung kommt, um vertrauliche Daten der offenlegenden Partei handelt.

10.2

Der Empfänger nimmt zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass die vertraulichen Informationen aufgrund ihrer Besonderheit ein wertvolles Eigentum der offenlegenden Partei darstellen und dass die offenlegende Partei durch eine Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Empfänger Schaden oder Verlust erleiden kann.

10.3

Der Empfänger muss:

  1. sämtliche vertraulichen Informationen vertraulich behandeln und darf diese nicht veröffentlichen oder an andere Personen weitergeben, es sei denn, er hat zuvor die schriftliche Zustimmung der offenlegenden Partei dafür eingeholt;
  2. den Zugriff auf vertrauliche Informationen durch Dritte verhindern; und
  3. auf Verlangen der offenlegenden Partei oder nach Ablauf oder Beendigung der Vereinbarung alle Aufzeichnungen über vertrauliche Informationen, die sich in seinem Besitz befinden, an die offenlegende Partei aushändigen.

10.4

Der Empfänger ist berechtigt, vertrauliche Informationen offenzulegen, wenn dies von einer Regierungsbehörde oder einem entsprechenden Gesetz oder Gerichtsbeschluss oder den Vorschriften einer zuständigen Wertpapierbörse verlangt wird. Zuvor muss er die offenlegende Partei hiervon in Kenntnis setzen und alle angemessenen Schritte unternehmen, um mit der offenlegenden Partei zusammenzuarbeiten und die Offenlegung auf den gesetzlich zulässigen Umfang zu beschränken.

10.5

Jede Partei ist berechtigt, vertrauliche Informationen auf Bedarfsbasis an ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer oder Berater weiterzugeben, solange jeder dieser Empfänger an Vertraulichkeitsverpflichtungen gebunden ist, die im Wesentlichen denen dieser Vereinbarung entsprechen.

10.6

Die Verpflichtungen gemäß dieser Klausel 10 gelten nicht für vertrauliche Informationen, die (vor oder nach dem Datum des Inkrafttretens):

  1. ohne eine Vertragsverletzung des Empfängers öffentlich bekannt und verfügbar gemacht wurden;
  2. sich zum Zeitpunkt der Offenlegung durch die offenlegende Partei bereits im Besitz des Empfängers befinden, wenn dies aus Unterlagen und Aufzeichnungen des Empfängers unmittelbar vor der Offenlegung hervorgeht;
  3. der Empfänger von einem Dritten erworben oder erhalten hat, der rechtmäßig im Besitz solcher Informationen war, ohne dass dabei die Vertraulichkeitsverpflichtungen dieses Dritten gegenüber der offenlegenden Partei verletzt wurden; oder
  4. vom Empfänger ohne Nutzung der oder Verweis auf die vertraulichen Informationen der offenlegenden Partei unabhängig entwickelt wurden, wenn dies aus Unterlagen und anderen Nachweisen im Besitz des Empfängers hervorgeht.

11. Rechte an geistigem Eigentum

11.1

  1. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die zum Datum des Inkrafttretens im Besitz der Parteien sind, bleiben zu jeder Zeit das ausschließliche Eigentum dieser Parteien, und keine Bestimmung der Vereinbarung kann so ausgelegt werden, dass das Eigentum an den geistigen Eigentumsrechten einer Partei auf eine andere übertragen wird.
  2. Weder dem Organisator noch dem Kunden werden durch irgendeine Bestimmung in der Vereinbarung Rechte, Eigentums- und Nutzungsansprüche im Zusammenhang mit den geistigen Eigentumsrechten von SiteMinder oder eine Lizenz zu deren Verwendung gewährt.

11.2

Der Organisator und der Kunde:

  1. erkennen an und stimmen zu, dass es sich bei der SiteMinder-Software um urheberrechtlich geschützte, vertrauliche Informationen von SiteMinder handelt;
  2. dürfen nicht versuchen, die SiteMinder-Software zu modifizieren oder ein davon abgeleitetes Werk zu erstellen;
  3. dürfen keine Hinweise auf Urheberrechte, Warenzeichen oder andere Eigentumsrechte, die in oder auf den Produkten und der Software von SiteMinder enthalten sind, entfernen, verändern oder unkenntlich machen; und
  4. dürfen den Quellcode, die zugrundeliegenden Ideen, Algorithmen, Strukturen oder Organisationen der Produkte und der Software von SiteMinder nicht rückableiten, demontieren, zurückentwickeln oder anderweitig versuchen, darauf zuzugreifen oder diese abzuleiten.

11.3

Der Kunde gewährt SiteMinder das Recht, Hoteldaten (einschließlich Feedback-Daten) für folgende Zwecke zu verwenden:

  1. für interne Zwecke, um bestehende und neue Produkte und Dienstleistungen zu unterstützen und zu entwickeln, auch durch den Einsatz von maschinellem Lernen und anderen Werkzeugen der künstlichen Intelligenz; und
  2. für seine kommerziellen Zwecke; diese Nutzung darf jedoch nur in anonymisierter Form erfolgen oder muss so gestaltet sein, dass die Identität des Kunden (sofern es sich um eine natürliche Person handelt), der kundenseitigen Nutzer und der Gäste nicht ermittelbar ist.

12. Kündigung

12.1

Sie können die Vereinbarung kündigen:

  1. wenn wir einen wesentlichen Verstoß gegen die Vereinbarung begehen und entweder:
    1. diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß an uns behoben haben; oder
    2. der Verstoß nicht behoben werden kann und Sie uns rechtzeitig über den Verstoß informiert haben;
  2. sofort, wenn bei uns ein Insolvenzereignis eintritt;
  3. in Übereinstimmung mit Klausel 13 (Ereignis höherer Gewalt);
  4. wenn Sie beschließen, die Anfangslaufzeit gemäß Klausel 2.2 nicht zu verlängern; oder
  5. jederzeit nach Ablauf der Anfangslaufzeit, indem Sie uns 30 Tage im Voraus schriftlich darüber benachrichtigen.

12.2

Wir können die Vereinbarung kündigen:

  1. wenn Sie einen wesentlichen Verstoß gegen diese Vereinbarung begangen haben und entweder:
    1. Sie diesen Verstoß nicht innerhalb von 14 Tagen nach der schriftlichen Mitteilung über den Verstoß behoben haben; oder
    2. der Verstoß nicht behoben werden kann und wir Sie rechtzeitig über den Verstoß informiert haben;
  2. sofort, wenn bei Ihnen ein Insolvenzereignis eintritt;
  3. in Übereinstimmung mit Klausel 13 (Ereignis höherer Gewalt);
  4. wenn Sie gegen eine der Bedingungen in Klausel 3.2 verstoßen; oder
  5. jederzeit nach Ablauf der Anfangslaufzeit, indem wir Sie 30 Tage im Voraus schriftlich darüber benachrichtigen.

12.3

Nach Beendigung der Vereinbarung müssen Sie die Nutzung der Produkte einstellen und wir werden dem Kunden alle uns geschuldeten, noch ausstehenden Gebühren für den Rest der Laufzeit in Rechnung stellen (sofern Sie nicht gemäß Klausel 12.1(a), 12.1(b) oder 12.1(c) gekündigt haben).

12.4

Wenn Sie in den Produkten gespeicherte Hoteldaten behalten möchten, müssen diese vor Kündigung der Vereinbarung heruntergeladen werden.

13. Höhere Gewalt

13.1

Wenn ein Versäumnis oder eine Verzögerung durch eine Partei (betroffene Partei) bei der Erfüllung ihrer Vertragsverpflichtungen direkt oder indirekt durch ein Ereignis höherer Gewalt verursacht wird:

  1. muss die betroffene Partei die andere Partei so schnell wie möglich schriftlich darüber in Kenntnis setzen;
  2. kann die betroffene Partei nicht für das Versäumnis oder die Verzögerung haftbar gemacht werden;
  3. werden die im Rahmen dieser Vereinbarung bestehenden Verpflichtungen der betroffenen Partei, soweit diese von dem Ereignis höherer Gewalt betroffen sind, für die Dauer dieses Ereignisses ausgesetzt.

13.2

Wenn ein Ereignis höherer Gewalt länger als 30 aufeinanderfolgende Tage andauert, kann jede Partei die Vereinbarung durch eine schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

14. Haftungsbeschränkung

14.1

Sofern in der Vereinbarung nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, haftet keine der beiden Parteien gegenüber der anderen Partei für Folgeschäden, die in Verbindung mit der Vereinbarung entstehen. SiteMinder haftet nicht für unbefugte Zugriffe, Datenschutzverletzungen oder andere Sicherheitsvorfälle, die sich aus der Nichterfüllung und dem Nicht-Aufrechterhalten angemessener Sicherheitsmaßnahmen durch den Kunden auf seinen Geräten oder in seinen Netzwerken ergeben.

14.2

Wenn das jeweils geltende Recht erfordert, dass eine Bestimmung oder Garantie in die Vereinbarung aufgenommen wird, und dieses Recht Bestimmungen vermeidet oder verbietet, die die Anwendung der Haftung aus einer solchen Bestimmung oder Garantie ausschließen oder modifizieren, gilt die Bestimmung oder Garantie als in die Vereinbarung aufgenommen. Die Haftung von SiteMinder für einen Verstoß gegen eine solche Bedingung oder Garantie ist nach Entscheidung des Kunden auf eine oder mehrere der folgenden Möglichkeiten beschränkt:

  1. wenn der Verstoß sich auf Produkte auswirkt:
    1. den Austausch der Produkte oder die Bereitstellung von gleichwertigen Produkten;
    2. die Reparatur solcher Produkte;
    3. die Erstattung der Kosten für den Austausch der Produkte oder für die Beschaffung gleichwertiger Produkte; oder
    4. die Erstattung der Kosten für die Reparatur der Produkte; und
  2. wenn der Verstoß sich auf Dienste auswirkt:
    1. die erneute Bereitstellung der Dienste; oder
    2. die Erstattung der Kosten für die erneute Bereitstellung der Dienste.

14.3

  1. Im gesetzlich zulässigen Umfang ist die Gesamthaftung jeder Partei in Bezug auf alle Ansprüche aus der Vereinbarung (einschließlich Ansprüchen aus unerlaubter Handlung) ist auf die Gesamtsumme der vom Kunden in den vorangegangenen 12 Monaten gezahlten Gebühren beschränkt.
  2. Die Haftungsbeschränkungen in dieser Klausel gelten nicht für die Schadloshaltung in Klausel 15 oder in Bezug auf eine Haftung, die sich aus Betrug, grober Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten einer Partei ergibt.

15. Schadloshaltung

15.1

Wir halten Sie gegenüber allen Ansprüchen schadlos, die sich daraus ergeben, dass die Produkte oder die Nutzung der Produkte durch den Kunden in Übereinstimmung mit der Vereinbarung die geistigen Eigentumsrechte eines Dritten verletzen (Entschädigungsanspruch).

15.2

Wir übernehmen keine Haftung im Hinblick auf einen Entschädigungsanspruch, sofern Sie nicht die folgenden Bedingungen erfüllen:

  1. sobald Sie von einem Entschädigungsanspruch Kenntnis erlangt haben, müssen Sie uns so schnell wie möglich, in jedem Fall aber innerhalb von 5 Werktagen, schriftlich unter Angabe der Einzelheiten des Entschädigungsanspruchs über den Anspruch informieren;
  2. Sie dürfen keine Haftungszugeständnisse machen; und
  3. Sie müssen uns das Recht zur Abwehr oder zum Vergleich aller Ansprüche vollständig übertragen.

16. Streitigkeiten

16.1

  1. Vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens müssen die Parteien die im Folgenden beschriebenen Möglichkeiten ausschöpfen.
  2. Im Falle einer Streitigkeit muss die Streitpartei die andere Partei schriftlich darüber in Kenntnis setzen und die Einzelheiten der Streitigkeit darlegen.
  3. Die Parteien müssen sich in angemessener Weise und in gutem Glauben bemühen, die gemäß Klausel (a) mitgeteilte Streitigkeit durch Verhandlungen zwischen einem leitenden Angestellten jeder Partei und über einen Zeitraum von mindestes 20 Werktagen beizulegen.

16.2

Keine Bestimmung der vorliegenden Klausel 16 hindert eine Partei daran, zu einem beliebigen Zeitpunkt eine dringende einstweilige Verfügung zu beantragen.

17. Allgemeines

17.1

Die Vereinbarung und alle Rechte, Pflichten oder Lizenzen daraus dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmung aller Parteien nicht abgetreten werden. Wenn Sie die Vereinbarung und/oder Ihr SiteMinder-Konto abtreten möchten, kontaktieren Sie uns bitte.

17.2

Wenn ein Kontrollwechsel bei Ihnen stattfindet und der neue Verantwortliche ein Konkurrent von SiteMinder ist oder (b) eine wesentliche Bedrohung für das Geschäft von SiteMinder darstellt, können wir die Vereinbarung und die Lieferung jeglicher Produkte oder Dienstleistungen durch vorherige schriftliche Mitteilung mit angemessener Frist an Sie einstellen.

17.3

  1. Eine von Ihnen geforderte oder zulässige Mitteilung muss uns schriftlich und in englischer Sprache übermittelt werden.
  2. Eine Mitteilung gilt als erfolgt:
    1. wenn sie persönlich zugestellt wird, sofort nach der Zustellung;
    2. wenn sie per Post versendet wird, ab dem zweiten Geschäftstag nach Aufgabe des Briefs; und
    3. wenn sie per E-Mail versendet wird, ab dem Absendedatum, es sei denn, der Empfänger kann nachweisen, dass die E-Mail nicht zugestellt wurde.

17.4

Diese Vereinbarung unterliegt den Gesetzen folgender Länder, die die Parteien jeweils als ausschließlichen Gerichtsstand anerkennen:

  1. London, Vereinigtes Königreich, wenn der Organisator oder Kunde seinen Hauptsitz in Europa, dem Nahen Osten oder Afrika hat;
  2. Dallas (Texas, USA), wenn der Organisator oder Kunde seinen Hauptsitz in den USA, Kanada, Mittel- oder Südamerika hat; und
  3. New South Wales, Australien, wenn der Organisator oder Kunde seinen Hauptsitz an einem anderen Ort der Welt hat.

17.5

Jede Partei muss zu gegebener Zeit alle erforderlichen oder zweckdienlichen Maßnahmen ergreifen (einschließlich der Unterzeichnung aller Dokumente), um der Vereinbarung volle Rechtskraft zu verleihen.

17.6

Die Vereinbarung darf nur durch schriftliche Vereinbarung zwischen den Parteien geändert oder abgewandelt werden.

17.7

Jeder Anwalt und jede andere natürliche Person, die die Vereinbarung im Namen einer Partei abschließt, garantiert, dass er oder sie die volle und ordnungsgemäße Befugnis dazu hat und dass er oder sie keine Kenntnis von einem Widerruf oder einer Aussetzung der entsprechenden Vollmacht oder sonstigen Genehmigung hat.

17.8

Die Vereinbarung:

  1. stellt die Gesamtheit der Vereinbarung zwischen den Parteien dar; und
  2. ersetzt alle mündlichen und schriftlichen Erklärungen, die von oder im Namen einer der Parteien bezüglich des Inhalts der Vereinbarung abgegeben wurden.

17.9

Die Bestimmungen, die nach der Beendigung der Vereinbarung wirksam werden können, bleiben in vollem Umfang in Kraft.

17.10

Sollte ein beliebiger Teil der Vereinbarung rechtlich nicht durchsetzbar sein, wird dieser Teil nicht in die Vereinbarung aufgenommen und die übrigen Teile der Vereinbarung bleiben weiterhin in vollem Umfang in Kraft.

17.11

Keine Bestimmung in der Vereinbarung darf als Zusammenführung, Auflösung, zeitliche Verschiebung, Schmälerung oder anderweitige Beeinträchtigung der Rechte, Befugnisse oder Rechtsmittel ausgelegt werden, die eine Partei zu einem beliebigen Zeitpunkt gegenüber einer anderen Partei oder einer anderen natürlichen Person hat.

17.12

Sofern uns die Vereinbarung ein Recht oder eine Vollmacht zur Zustimmung oder Genehmigung in Bezug auf einen Sachverhalt im Rahmen der Vereinbarung einräumt, kann diese nach unserem alleinigen Ermessen verweigert oder bedingt oder bedingungslos erteilt werden.

17.13

Die Vereinbarung begründet kein Partnerschafts- oder Arbeitsverhältnis, Franchise, Joint Venture oder Agenturverhältnis zwischen den Parteien.

17.14

Eine Verzögerung oder ein Versäumnis einer Partei bei der Ausübung eines Rechts, einer Befugnis oder eines Rechtsmittels, das sich aus oder in Verbindung mit der Vereinbarung ergibt, gilt nicht als Verzicht auf das Recht, die Befugnis oder das Rechtsmittel der betreffenden Partei.  Jede Verzichtserklärung muss schriftlich erfolgen, von der Partei, die die Verzichtserklärung abgibt, unterzeichnet sein und gilt nur in dem Umfang, der in der Verzichtserklärung angegeben ist.

– ENDE DER BEDINGUNGEN –